Eine Hausverwaltung zum wohlfühlen

 

Sie möchten sich darauf verlassen können, dass ihre Immobilie wirtschaftlich sinnvoll verwaltet wird?

Ob es sich um eine klassische WEG Verwaltung handelt oder um eine Mietverwaltung ihrer Immobilie(n)…

Als Hausverwaltung sorgen wir für Entspannung.

 

Verwalterwechsel oder Erstverwaltung

 

Sind sie auf der Suche nach einer neuen WEG Verwaltung oder nach einer Mietverwaltung für ihre Immobilie(n)?

Gerne stehen wir ihnen gemeinsam zur Seite und behandeln ihre Anfrage diskret und professionell. 

 

 

Preise für Hausverwaltung

 

Hier haben sie die Möglichkeit, eine unverbindliche Preisanfrage für die WEG-Verwaltung oder für die Verwaltung einer bzw. mehrerer Mieteinheiten zu stellen.

Füllen sie hierzu bitte das nebst stehende Anfrageformular aus.

Ihre Anfrage werden wir zeitnah und diskret beantworten.

Gerne stehen wir ihnen auch persönlich zur Verfügung.

Anfrage

2 + 15 =

Leistungskatalog Hausverwaltung. WEG Verwaltung, Mietverwaltung und Sodereigentum.

Jahresabrechnung und Bericht

a) Jahresabrechnung

Erstellen einer jährlichen Abrechnung über die tatsächlichen Hausgeld-Einnahmen und
Ausgaben des Vertragszeitraumes als Gesamt- und Einzelabrechnung je Sonder-
/Teileigentum, ohne getrennten Ausweis der Mehrwertsteuer und der
Verrechnungskonten.

b) Einsicht in Unterlagen

Sämtliche Unterlagen und Belege stehen allen Miteigentümer zur Einsichtnahme
innerhalb der Bürozeiten -nach vorheriger Terminvereinbarung- im Büro der Verwaltung
zur Verfügung.

Diese Regelung ersetzt das Auslegen der Belege zur Eigentümerversammlung.

c) Belegprüfung durch den Verwaltungsbeirat

Die zur Belegprüfung notwendigen Unterlagen und Belege werden an den
Verwaltungsbeirat für die jährliche Belegprüfung außer Haus zur Verfügung gestellt,
damit die Belegprüfung ohne Zeitdruck und in Ruhe durchgeführt werden kann.

Alternativ können die Belege durch den Verwaltungsbeirat auch im Büro des Verwalters
geprüft werden.

d) Nachweis der Instandhaltungsrücklage

Die Anlage der angesparten Instandhaltungsrücklagen werden dem Verwaltungsbeirat bei
der Belegprüfung nachgewiesen.

Eigentümerversammlung und Niederschrift

a) Eigentümerversammlung

Einladen und Durchführen einer Eigentümerversammlung mit den dazu notwendigen
Vorbereitungsarbeiten zu einem zumutbaren Zeitpunkt.

b) Einladung zur Versammlung

Die Einladung wird jedem Eigentümer ohne besonderen Nachweis an die letzte, schriftlich
gemeldete Adresse zugestellt (auf Wunsch auch mit Hilfe moderner Medien wie z.Bsp.
per Email).

c) Vorsitz und Niederschrift

Die Verwaltung führt den Vorsitz in der Eigentümerversammlung, gibt ihre Empfehlung
zu den einzelnen Punkten der Tagesordnung und sorgt für eine ordnungsgemäße
Niederschrift.

Jedem Wohnungseigentümer wird eine Kopie der Beschlüsse der
Eigentümerversammlung ohne besonderen Nachweis an die letzte, schriftlich gemeldete
Adresse zugestellt.

d) Tagesordnung zur Eigentümerversammlung

Der Inhalt der Tagesordnung wird gemeinsam mit dem Verwaltungsbeirat abgesprochen
und festgelegt.

e) Beschlussentwürfe

Um einen zügigen und reibungslosen Ablauf in der Eigentümerversammlung
sicherzustellen, bereitet die Verwaltung, soweit möglich, Beschluss-Entwürfe zu den
einzelnen Punkten der Tagesordnung vor.

Ganzjährige Beratung

Die Eigentümergemeinschaft und der Verwaltungsbeirat erhalten zur Lösung der
gemeinschaftlichen Belange die Beratung aus der langjährigen Erfahrung der Verwaltung.

Hausordnung

Die Verwaltung sorgt für die Durchführung der beschlossenen Haus- und
Nutzungsordnungen. Verstöße gegen die Haus-/Nutzungsordnung, die schriftlich
gemeldet werden, mahnt die Verwaltung bei dem für die Störung verantwortlichen
Eigentümer mündlich oder schriftlich unter Angabe des Namens des Beschwerdeführers
ab. Die nächste Eigentümerversammlung wird unterrichtet, wenn die Abmahnung ohne
Erfolg blieb.

Verträge für die Gemeinschaft

a) Abschluss von Verträgen

Abschließen und Kündigen von Wartungs-, Lieferanten-, Versicherungs-, Dienstleistungsund
Arbeitsverträgen im Namen der Eigentümergemeinschaft nach Beschlussfassung der
Eigentümergemeinschaft.

b) Zustimmung von Verkäufen

Von der Verwaltung ist im Falle entsprechender Vereinbarung nach § 12 WEG die
Zustimmung zur Veräußerung des Sondereigentums zu versagen, wenn Tatsachen
bekannt sind, die begründeten Zweifel erkennen lassen, dass der Erwerber sich nicht in
die Gemeinschaft einfügt oder seine finanziellen Verpflichtungen gegenüber der
Gemeinschaft nicht erfüllt.

Überwachung der Dienstkräfte

Betreuen, überwachen und beraten des Hausmeisters und anderer Dienstkräfte der
Eigentümergemeinschaft.

 

Geldverwaltung

Führen der auf den Namen der Wohnungseigentümer lautenden Bankkonten (Giro- und
Rücklagenkonten etc). Verwalten der gemeinschaftlichen Gelder auf Konten einer
Großbank, sofern keine Sondervereinbarung getroffen wurde

Rechnungskontrolle und -anweisung

Rechnerische und sachliche Prüfung aller Lieferanten-, Dienstleistungs- und
Reparaturrechnungen, Hauswart- und Münzgeldkassen.

Buchführung

Einrichten einer übersichtlichen, kaufmännisch ordnungsgemäß geführten Buchhaltung in
dem Vertragszeitraum nach den Bestimmungen des Wohnungseigentumsgesetzes,
getrennt für jede Eigentümergemeinschaft.

Insbesondere das Führen und Abrechnen von:

- Hausgeldkonten je Sonder-/Teileigentum
- Einnahmekonten für Erträge
- Ausgabenkonten ohne Ausweis der Mehrwertsteuer
- Rücklagenkonten einschließlich Anlage der Mittel
- Personalkonten für die Mitarbeiter der Gemeinschaft
- Verrechnungskonten für Versicherungsschäden am gemeinschaftlichen Eigentum bis zur
  Erstattung der verauslagten Beträge
- Mitbuchen der Einnahmen und Ausgaben auf dem Bankkonto
- Überwachen der pünktlichen Hausgeldzahlung
- Veranlassen der jährlichen Ablesung des Wärmeverbrauchs, Melden der
  Gesamtheizkosten an das von der Gemeinschaft beauftragte Serviceunternehmen,
  Einbuchen der von diesem Unternehmen errechneten Einzelkosten je Sonder-
  /Teileigentum in die Einzel-Jahresabrechnung.
  Zur Beitreibung rückständiger fälliger Hausgeldzahlung einschließlich
  Sonderumlagebeiträge zugunsten der Gemeinschaft ist der Verwalter berechtigt, in
  fremdem oder auch in eigenem Namen mit Wirkung für und gegen die
  Wohnungseigentümergemeinschaft außergerichtlich und notfalls auch gerichtlich tätig zu
  werden. Im Falle notwendig werdender gerichtlicher Beitreibungsmaßnahmen ist der
  Verwalter in diesen Fällen auch ermächtigt, einen fachkundigen Rechtsanwalt
  einzuschalten.

Schlüsselbereitstellung

Beschaffen von Schlüsseln und Schließzylindern aus der Sicherheits-Schließanlage für das
Sonder-/Teil-/Gemeinschaftseigentum.

Allgemeine Verwaltung

Telefon- und Schriftverkehr mit den Wohnungseigentümern, Behörden, Handwerkern und
Dritten, für gemeinschaftliche Belange. Büroleistungen, wie z.B. Telefon, Kopien
und Dienstfahrten, soweit sie von der Verwaltung im Rahmen der aufgeführten
Grundleistungen veranlasst wurden, sind mit dem pauschalen Verwaltungsentgelt
abgegolten und werden nicht gesondert berechnet. Von wichtigem Schriftverkehr erhält
der Verwaltungsbeirat Kopie, damit er immer über die aktuellen Belange der
Gemeinschaft informiert ist und seine Stellungnahme dazu abgeben kann.

Leistungskatalog Wohnungseigentumsverwaltung
(technischer Bereich) tlw. Wahlleistungen!

Technische Kontrolle am Gemeinschaftseigentum

a) Anwesenheit vor Ort

Zur Werterhaltung und um entstehende Schäden frühzeitig zu erkennen, technische
Überprüfung des Gemeinschaftseigentums durch jährliche Begehung der Wohnanlage
neben Zwischenprüfungen und Ortsterminen.

b) Sonderfachleute

Soweit notwendig, Beiziehen von Sonderfachleuten auf Kosten der Gemeinschaft.

Beratung zur Auftragsvergabe

a) Beratung

Beraten bei der Auswahl der technischen Lösungen, Mitwirken bei den
Preisverhandlungen und Vergabe von Aufträgen für das Gemeinschaftseigentum.

b) Klärung

Klärung der Zuständigkeiten bei Schäden am Sonder-/Gemeinschaftseigentum.

c) Schadensminderung

Beraten der Wohnungseigentümer zur Schadensminderung und -beseitigung.

Auftragsvergabe

a) Schriftaufträge

Erstellen der schriftlichen Aufträge im Namen und für Rechnung der
Eigentümergemeinschaft.

b) Veranlassungen

Veranlassungen der Bauverträge, der Bauleitung und -überwachung einschließlich
Aufmaß und Rechnungskontrolle bei Instandhaltungs- und Instandsetzungsmaßnahmen
nach vorheriger Beschlussfassung.

Überwachung

Terminüberwachung bei Angeboten, Aufträgen, Ausführungen, Schlussrechnungen.

 

 

Instandhaltungsplan

Planung der zu erwartenden Instandhaltung/Instandsetzung über den Zeitraum von 1-2
Jahren. Die nächste Eigentümerversammlung wird unterrichtet, wenn die Abmahnung
ohne Erfolg blieb.

Sofortmaßnahmen

a) Einleiten von Sofortmaßnahmen in dringenden Fällen wie Rohrbruch-, Brand-,
    Sturmschäden.

b) Versicherungen Schadensmeldungen an die Versicherung bei Schäden am
     Gemeinschaftseigentum.

Sicherheitseinrichtungen

Veranlassen der Prüfung und Wartung von Sicherheitseinrichtungen durch Handwerker,
Sachverständige und Technischen Überwachungsverein (TÜV) z.B. an:

- der Heizung (Sicherheitsventile, Abgaswert, Druck- und Heizölbehälter)
- den Aufzügen (Haupt- und Zwischenprüfungen, sowie Noteinrichtungen)
- den Blitzschutzanlagen (Hauptprüfungen, Reparaturen nach Dachsanierung)
- den Lüfteranlagen (z.B. in Tiefgaragen, Läden- und Kellerräumen)
- den Notbeleuchtungen (in Haus und Tiefgarage)
- den kraftbetätigten Garagentoren
- den Brandschutzeinrichtungen
  einschl. Feuerwehrzufahrten und Fluchtwegen, Druckprüfung der
  Feuerlöscher, Löschwassersteigleitungen, Kontrolle der Brandschutztüren
  und Rauchabzugsklappen in den Treppenhäusern etc.
- Terminvereinbarungen, Mängelbeseitigung und Abrechnung mit den Beteiligten.

Mietverwaltung

Eine zusätzliche Verwaltung der vermieteten Eigentumswohnung/-en ist ebenso möglich,
bei Interesse sprechen Sie mich bitte an!